Meldeformular für Hinweisgeber
Informationen für meldende Personen
Die Identität der meldenden Person wird in allen Phasen der Untersuchung vertraulich behandelt.
In gutem Glauben abgegebene Meldungen, die sich später als unbegründet erweisen, werden ohne Benachrichtigung Dritter abgeschlossen.
Anonym oder von nicht identifizierbaren Personen abgegebene Meldungen können von der Untersuchung ausgeschlossen werden. Meldungen werden nach den Verfahrensbestimmungen der internen Richtlinie zum Hinweisgebersystem untersucht.
Bösgläubig abgegebene Meldungen können zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Der Schutz durch das interne Hinweisgebersystem erstreckt sich nicht auf wissentlich falsche Meldungen.

